Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Kapellenweg / Kreuzkopfstraße", Plan-Nr. 4-91 (Wiehre)

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Freiburg im Breisgau

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Verfahren: bauleitplanung@freiburg.de
Inhalt: Frau Alt (E-Mail: Susanne.Alt@freiburg.de, Tel.: 0761/201-4166) und Frau Trautmann (E-Mail: Rebecca.Trautmann@freiburg.de, Tel.: 0761/201-4151)

Aktuelle Mitteilungen

Zuständigkeit

Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.

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Bekanntmachungen

Aktuelle Beschlussvorlage mit Anlagen

Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre:
16.05.2023

Beschlussvorlage G-23/132 mit Anlagen

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Kapellenweg / Kreuzkopfstraße", Plan-Nr. 4-91 (Wiehre)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung der Planungskonzeption für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
c) Satzung über eine Veränderungssperre

  1. Lageplan vom 02.05.2023 (Abgrenzung)

  2. Satzung über die Veränderungssperre

  3. Geltungsbereich der Veränderungssperre

  4. Protokoll der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) vom 25.10.2017 für den Bereich Kreuzkopfstraße

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Verlängerung der Veränderungssperre
26.04.2025

Beschlussvorlage G-25/067 mit Anlagen

Beschluss der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Kapellenweg / Kreuzkopfstraße“, Plan-Nr. 4-91 (Wiehre)

    Bisheriger Verfahrensverlauf

    Aufstellungsbeschluss: 29.09.2020
    Beschlussvorlage BaUStA-20/009 mit Anlagen

    Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kapellenweg/Kreuzkopfstraße“, Plan-Nr. 4-91 (Wiehre)
    hier:
    a) Aufstellungsbeschluss
    b) Billigung der Planungskonzeption für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

    1. Lage des Plangebiets
    2. Abgrenzung des Plangebiets
    3. Protokoll der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) vom 25.10.2017 für den Bereich Kreuzkopfstraße
    4. Ergebnis Gutachten Stadt- und Landschaftsbild im Bereich Kapellenweg vom 31.01.2020
    5. Ergebnis Gutachten Stadt- und Landschaftsbild im Bereich Kreuzkopfstraße vom 31.01.2020

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    frühzeitige Beteiligung: 12.10.2020 - 13.11.2020

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    Hintergrund-Information 1:

    Der am 29.09.2020 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Kapellenweg / Kreuzkopfstraße", Plan-Nr. 4-91 beruht auf der Zusammenlegung zweier früherer zur Aufstellung beschlossenen Bebauungspläne: "Kreuzkopfstraße", Plan-Nr. 4-85 (Aufstellung am 08.05.2013) und "Kapellenweg / Südliche Mercystraße", Plan-Nr. 4-91 (Aufstellung am 27.06.2018). Da die Plangebiete dieser beiden Bebauungspläne unmittelbar aneinander grenzen und sich sowohl in Gebietsstruktur, als auch im Stadt- und Landschaftsbild annähernd gleichen, sollen sie in einem Bebauungsplanverfahren zusammengefasst und weitergeführt werden. Die Inhalte der damaligen Aufstellungsbeschlüsse können den Drucksachen BA-13/021 und BA-18/015 entnommen werden.

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    Hintergrund-Information 2:

    Zum Schutz der bedeutenden Ortslage am Lorettoberg hat der Gemeinderat am 06.12.2022 auf der Grundlage des § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg einen Entwurf örtlicher Bauvorschriften für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Ausarbeitung bezog sich insbesondere auf Regelungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen einschließlich der Regelungen über Gebäudehöhen und -tiefen sowie über die Begrünung.

    Offenlagebeschluss der örtlichen Bauvorschriften: 06.12.2022
    Beschlussvorlage G-22/245 mit Anlagen

    Beschluss des Entwurfs der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Kapellenweg - Kreuzkopfstraße" (Wiehre) für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlagebeschluss)

    1. Lage des Plangebiets
    2. Satzung (Entwurf)
    3. Begründung (Entwurf)

    inkl. Berichtigung Drucksache G-22/245 - Anlagen 2 und 3

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    Offenlage örtliche Bauvorschriften: 19.12.2022 - 03.02.2023

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    Entwicklungen im Plangebiet hatten zufolge, dass die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich ist. Die bereits im Entwurf der örtlichen Bauvorschriften erarbeiteten Inhalte zur Gestaltung des Plangebietes werden im weiteren Verfahren des Bebauungsplans überprüft und - soweit möglich - bauplanungsrechtlich festgesetzt. Diejenigen Gestaltungsvorschriften, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, sollen als den Plan flankierende örtliche Bauvorschriften beschlossen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde mit einem aktualisierten Geltungsbereich auf der Grundlage des mittlerweile aktualisierten Katasters erneut gefasst.

    erneuter Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre: 16.05.2023
    Beschlussvorlage G-23/132 mit Anlagen

    Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Kapellenweg / Kreuzkopfstraße", Plan-Nr. 4-91 (Wiehre)
    a) Aufstellungsbeschluss
    b) Billigung der Planungskonzeption für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
    c) Satzung über eine Veränderungssperre

    1. Lageplan vom 02.05.2023 (Abgrenzung)

    2. Satzung über die Veränderungssperre

    3. Geltungsbereich der Veränderungssperre

    4. Protokoll der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) vom 25.10.2017 für den Bereich Kreuzkopfstraße

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    frühzeitige Beteiligung: 19.06.2023 - 21.07.2023

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    In-Kraft-Treten Veränderungssperre: 20.05.2023

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    In-Kraft-Treten Verlängerung der Veränderungssperre: 26.04.2025