Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "2. Änderung des Bebauungsplans Weingarten Zentrum“, Plan-Nr. 6-48b (Weingarten) - beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Aktuelle Mitteilung

Zuständigkeit

Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.