Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Lindenwäldle“, Plan-Nr. 6-172 (Haslach) – beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Aktuelle Mitteilung

Zuständigkeit

Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.