Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften 3. Änderung "Eckbereich Basler Landstraße / Am Mettweg", Plan-Nr. 6-125c (St. Georgen) - beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Aktuelle Mitteilung
Zuständigkeit
Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.