Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auwaldstraße 13“, Plan-Nr. 5-129 (Landwasser) – beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Aktuelle Mitteilung
Zuständigkeit
Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.