Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wirthstraße“, Plan-Nr. 5-122 (Landwasser) – beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Aktuelle Mitteilung

Zuständigkeit

Für dieses Verfahren ist das Stadtplanungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.