1. Änderung des Bebauungsplans "Stadtbahnverlängerung Littenweiler mit Ausgleichsflächen in Hochdorf", Plan-Nr. 3-70a (Littenweiler)

Aktuelle Mitteilung

Zuständigkeit

Für dieses Verfahren ist das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg im Breisgau zuständig.